Benutzungsordnung
Benutzungsordnung für die externe E-Learning-Plattform ‚Moodle’ an der Technischen Hochschule Brandenburg
Auf der Grundlage von § 62 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 89 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) vom 18.12.2008 (GVBl.I S. 318), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.10.2010 (GVBl.I Nr. 35), erlässt der Senat der Fachhoch- schule Brandenburg folgende Benutzungsordnung als Satzung:
In dieser Ordnung wird auf die durchgängige Verwendung von sowohl weiblichen als auch männlichen Bezeichnungen verzichtet. Die gewählte Sprachform ist jeweils weiblich und männlich zu verstehen.
§ 1 Anwendungsbereich
Die Fachhochschule Brandenburg betreibt unter der URL
http://moodle.fh-brandenburg.de
und
http://extmoodle.fh-brandenburg.de
die zentrale E-Learning-Plattform ‚Moodle’, um das elektronisch unterstützte Lernen (E-Learning) an der Fachhochschule Brandenburg zu fördern und auf einer einheitlichen Plattform zugänglich zu machen. Diese Ordnung regelt die Nutzung der zentralen E-Learning-Plattform ‚Moodle’ der Fachhochschule Bran- denburg (im folgenden ‚Moodle’).
§ 2 Anmeldung zu Moodle
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Für die Nutzung von Moodle ist ein gültiger zentraler Benutzeraccount der Fachhochschule Branden- burg erforderlich. Sofern kein zentraler Benutzer besteht, kann für externe Nutzer (Gäste) ein befristeter Gastaccount eingerichtet werden. Mit der erstmaligen Anmeldung erfolgt die Registrierung als Nutzer in Moodle.
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Bei der Registrierung als Nutzer an Moodle erklärt der Nutzer die Einwilligung zur Verarbeitung nach- folgender personenbezogener Daten:
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Benutzername (entspricht dem zentralen Loginnamen bzw. dem Loginnamen des Gastaccounts),
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Nachname und Vorname,
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E-Mail-Adresse in der Form loginname@fh-brandenburg.de bzw. der E-Mail-Adresse des Gastes sowie
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Inhalte, Beiträge und Aktivitäten des Nutzers in Moodle.
Ohne diese Einwilligung ist die Teilnahme an Moodle nicht möglich.
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Die Einwilligung kann nur gemäß § 8 dieser Ordnung widerrufen werden. Darauf wird vor der Abgabe der Erklärung hingewiesen.
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Im eigenen persönlichen Moodle-Profil kann der Nutzer optional weitere Angaben eintragen. Zusätz- lich kann der Nutzer bei einigen Einträgen festlegen, ob bestimmte Daten für weitere Nutzer sichtbar sein sollen.
Amtliche Mitteilungen der FH Brandenburg - Nr. 53 vom 19. Dezember 2011 2259
§ 3 Speicherung der Daten
Von Moodle werden neben den Anmeldedaten alle Aktivitäten und Beiträge der Nutzer in Protokolldateien gespeichert, soweit dies zur Sicherstellung des Betriebes von Moodle erforderlich ist.
§ 4 Zugriff auf die Daten
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Ausschließlich die mit der Administration und Systemverwaltung der zentralen E-Learning-Plattform Moodle beauftragten Mitarbeiter haben Zugriff auf alle im System gespeicherten Daten einschließlich der Protokolldateien i.S. § 3. Sie dürfen diese Daten ausschließlich zur Sicherstellung des Betriebes von Moodle verarbeiten. Die Auswertung von Nutzungsdaten darf nur zweckentsprechend durch die in Satz 1 genannten Personen in anonymisierter Form erfolgen.
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Lehrkräfte haben hinsichtlich ihrer Kursteilnehmer nur Einsicht in deren Aktivitäten, Beiträge und be- reitgestellte Daten, soweit sie in Moodle allgemein oder kursintern zugänglich sind. Der Zugriff auf Proto- kolldateien oder andere Moodle-Daten, aus denen sich individuelle Nutzerprofile ableiten lassen, ist aus- geschlossen. Das Verbot ist durch geeignete technische Maßnahmen sicherzustellen.
§ 5 Verantwortung für Kurse und Inhalte
Die Verantwortung für die in Moodle verfügbaren Inhalte eines Kurses liegt beim jeweiligen Trainer. Für veröffentlichte Beiträge, bereitgestellte Daten und andere Inhalte sind die jeweiligen Autoren verantwort- lich. Beiträge und Aktivitäten sind Veröffentlichungen, die abhängig von den Festlegungen des Trainers für alle Nutzer in Moodle zugänglich sein können.
§ 6 Abmeldung aus Moodle-Kursen
Ein Nutzer, der in einem Kurs in Moodle angemeldet ist, kann sich jederzeit aus diesem Kurs abmelden. Eigene Veröffentlichungen des Nutzers in Moodle (Wikis, Foren und Journale) und weitere Moodle- Aktivitäten des Nutzers sowie von ihm zum Abruf in Moodle bereitgestellte Dateien bleiben bis zur Lö- schung des Kurses in Moodle erhalten. Sie sind nur der Administration, dem Trainer und den Nutzem im Kurs zugänglich, sofern der Kurs geschützt ist.
§ 7 Löschen von Kursen, Übernahme von Beiträgen und Aktivitäten der Nutzer
Die Löschung eines Kurses kann nur durch den jeweiligen Trainer veranlasst und von dem Kursverwal- ter/Administrator durchgeführt werden. Beiträge und Aktivitäten eines Nutzers dürfen nur mit dessen vor- heriger Zustimmung in einen neuen oder anderen Kurs übernommen werden. Sofern keine Zustimmung erteilt wurde, hat der Kursverwalter sicherzustellen, dass beim Export von Kursen keine Beiträge oder Aktivitäten von Nutzem in einen neuen oder anderen Kurs übernommen werden.
§ 8 Widerruf der Einwilligungserklärung
Ein Nutzer kann seine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Moodle nur durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Fachhochschule Brandenburg widerrufen. Damit wird der Zugang des Nutzers zur zentralen E-Learning-Plattform Moodle gesperrt.
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§ 9 Datenschutz und Urheberrecht
Bei der Nutzung von Moodle sind die geltenden datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Vorschrif- ten zu beachten. Die in Moodle verarbeiteten personenbezogenen Daten werden vorbehaltlich gesetzli- cher Bestimmungen nicht an Dritte weitergegeben.
§ 10 In-Kraft-Treten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der FH Brandenburg in Kraft
Brandenburg an der Havel, 12.12.2011
gez. Prof. Stefan Kim
Vorsitzender des Senates der Fachhochschule Brandenburg